Langstreckenläufer wird freigesprochen

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Rheine. Ein 24-jähriger Langstreckenläufer aus Rheine musste sich am Donnerstag vor Gericht wegen Beleidigung eines Passanten am 6. Mai verantworten. Er soll einen Hundebesitzer, der seinen Hund auf der Straße am Fichtenvenn nicht angeleint hatte, mit Schimpfworten attackiert haben. Der Sportler erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, gegen den er Widerspruch einlegte. Dieser wurde gestern vor Strafrichter Büssemaker am Amtsgericht Rheine verhandelt.

Der Richter befragte zunächst den Läufer, was er gesagt habe. Daran konnte er sich aber nur vage erinnern. Er leide an einer Hundephobie. Beim Anblick eines frei laufenden Hundes gerate er außer Kontrolle. So auch am 6. Mai, als er gerufen habe, den Hund anzuleinen. Der Passant habe nur „Halt’s Maul“ geantwortet und nicht weiter reagiert. Möglicherweise habe er darauf geflucht, an den Wortlaut erinnere er sich nicht. Er wurde bereits mehrfach deswegen angezeigt. weiterlesen »

Gefahr erkannt, nicht gebannt

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Im Streit um Anlein- und Maulkorbpflicht für Hunde setzt nun auch die Regierung auf Kontrolle. Dennoch bleibt viel zu tun, damit die Rede vom mündigen Hundehalter nicht einer Lizenz zum Beißen gleicht

Es herrschte so etwas wie kriegsähnliche Stimmung, als die damalige rot-grüne Landesregierung 2002 ihr Hundegesetz verabschiedete. Vor dem Landtag demonstrierten grimmige Hundehalter unter ohrenbetäubendem Gebell ihrer vierbeinigen Freunde. Im Landtag beschimpften CDU und FDP die Regierung, sie offenbare ihre fast sozialistische Neigung zum Gängeln und Reglementieren. Und die Hauptangeklagte, die grüne Umweltministerin Bärbel Höhn, stand unter Polizeischutz, weil manche Hundefreunde sogar handfeste Drohungen ausstießen. weiterlesen »

Vierbeiner erhitzen die Gemüter

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Bochum. Im Weitmarer Holz spitzt sich die Situation zwischen Hunde-Haltern und Nicht-Hunde-Haltern zu. Die Fronten zwischen beiden Parteien scheinen verhärtet. Beschwerden sind beim Ordnungsamt an der Tagesordnung.

Für die einen ist es der beste Freund und treue Wegbegleiter – für die anderen der größte Feind und ärgerliches Hindernis: Am Hund scheiden sich offenbar die Geister. Insbesondere rund um das Weitmarer Holz häufen sich in den vergangen Wochen die Stimmen, die darauf schließen lassen, dass es zwischen Hunde-Besitzern und Nicht-Hunde-Besitzern kein friedliches Miteinander gibt. Nicht nur die Temperaturen, auch die Stimmung ist in diesen Tagen im Bochumer Süden im Keller. Eltern haben Angst um ihre Kinder,  weiterlesen »

“Einzelhaft mit Freigang” – SALZGITTER Verschärfter Leinenzwang für Hunde

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Von Ingo Kugenbuch

Acht Frauen haben sich in Salzgitter gegen die Ausweitung des Leinenzwangs für Hunde zusammengeschlossen. “Das lassen wir uns nicht gefallen”, sagt Mirjam Weber, Erzieherin in einem Kindergarten. weiterlesen »

Leinenzwang für Hunde in Gemeinschaftsgärten

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Ein Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei herumlaufen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 14 Wx 22/08). Begründet wird dies damit, dass vom Hund eine latente Gefährdung für die Menschen ausgehe. Außerdem sei eine Verschmutzung des Gartens durch das Tier zu erwarten.

Klagende und Beklagte sind jeweils Eigentümer einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus in einer kleinen Gemeinde am Bodensee. Der Garten wird gemeinsam genutzt, Sondernutzungsrechte gibt es keine. Eine der Familien kaufte für ihre elfjährige Tochter einen Bernhardinerwelpen, den sie frei im Garten laufen ließen. Das andere Eigentümerpaar, Eltern von zwei kleinen Kindern, wendete sich vor Gericht gegen die Hundehaltung.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht untersagt, den Hund generell im Garten laufen zu lassen – sei es frei oder angeleint. Das Landgericht Konstanz hatte diesen Beschluss aufgehoben, da keine Gründe für eine konkrete Beeinträchtigung durch den Hund genannt worden seien. Der Hund werde außerhalb des Grundstücks ausgeführt. Er werde geschult, seine Größe allein sei kein Indiz für die Gefährlichkeit.

Doch noch ist kein Verfahrensende in Sicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Beschluss des Landgerichts Konstanz wieder aufgehoben und die tierische Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen – nicht ohne einige grundsätzliche Anmerkungen: Bei der Abwägung der Interessen müsse berücksichtigt werden, dass es sich bei dem Tier um einen sehr großen Hund handele. Zwar habe der Hund noch nie jemanden gebissen. Doch schon aufgrund seiner Größe folge, dass er sich nicht unangeleint und ohne Aufsicht in einem Garten aufhalten dürfe, in dem kleine Kinder spielen. Dem könne nur dadurch begegnet werden, indem der Hund im Garten an einer höchstens drei Meter langen Leine gehalten und durch eine mindestens 16 Jahre alte Person begleitet werde.

Quelle: Pressemitteilung der Immowelt AG vom 07. August 2008

Nicht jeder Hund, der beißt ist bissig

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Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat kürzlich in einem Urteil (Az: 6 L 1176/07) entschieden, dass ein Hund nicht automatisch als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er – seinem Jagdtrieb folgend  – kleinere Tiere fängt oder beißt, so die Süddeutsche Zeitung. Das Gericht gab damit der Klage eines Halters recht, der sich von der zuständigen Behörde ungerecht behandelt fühlte. Diese hatte seinen Hund als “bissig” eingestuft, mit den damit verbundenen Konsequenzen wie Maulkorb und Leinenzwang. Vorausgegangen war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte, wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des Hundes einen natürlichen Trieb. Für die Einstufung der “Bissigkeit” müsse eine “anormal herabgesetzte Reizschwelle” vorliegen, so die Süddeutsche Zeitung weiter.

Quelle: Newsletter TASSO e.V. vom 23.05.2008