Landtag verabschiedet Kampfhundegesetz

Von 4doxx.de veröffentlicht in Ratgeber Recht / Keine Kommentare »

Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat am 10. Dezember 2008 dem lange umstrittenen Kampfhundegesetz zugestimmt. Damit verfügen nun alle Bundesländer über ein solches Gesetz.

Zum 1. März 2009 soll es in Kraft treten. Alle Hunde, die ab diesem Zeitpunkt geboren werden, bekommen elektronisch lesbare Mikrochips und werden registriert. Darüber hinaus werden ihre Besitzer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die als gefährlich eingestuften Hundesrassen American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und Staffordshire-Bullterrier dürfen seit 2001 nicht mehr in die Bundesrepublik eingeführt werden.  weiterlesen »

Gefahr erkannt, nicht gebannt

Von 4doxx.de veröffentlicht in Hundenews, Ratgeber Recht / Keine Kommentare »

Im Streit um Anlein- und Maulkorbpflicht für Hunde setzt nun auch die Regierung auf Kontrolle. Dennoch bleibt viel zu tun, damit die Rede vom mündigen Hundehalter nicht einer Lizenz zum Beißen gleicht

Es herrschte so etwas wie kriegsähnliche Stimmung, als die damalige rot-grüne Landesregierung 2002 ihr Hundegesetz verabschiedete. Vor dem Landtag demonstrierten grimmige Hundehalter unter ohrenbetäubendem Gebell ihrer vierbeinigen Freunde. Im Landtag beschimpften CDU und FDP die Regierung, sie offenbare ihre fast sozialistische Neigung zum Gängeln und Reglementieren. Und die Hauptangeklagte, die grüne Umweltministerin Bärbel Höhn, stand unter Polizeischutz, weil manche Hundefreunde sogar handfeste Drohungen ausstießen. weiterlesen »

“Einzelhaft mit Freigang” – SALZGITTER Verschärfter Leinenzwang für Hunde

Von 4doxx.de veröffentlicht in Hundenews / Keine Kommentare »

Von Ingo Kugenbuch

Acht Frauen haben sich in Salzgitter gegen die Ausweitung des Leinenzwangs für Hunde zusammengeschlossen. “Das lassen wir uns nicht gefallen”, sagt Mirjam Weber, Erzieherin in einem Kindergarten. weiterlesen »

Leinenzwang für Hunde in Gemeinschaftsgärten

Von 4doxx.de veröffentlicht in Ratgeber Recht / Keine Kommentare »

Ein Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei herumlaufen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 14 Wx 22/08). Begründet wird dies damit, dass vom Hund eine latente Gefährdung für die Menschen ausgehe. Außerdem sei eine Verschmutzung des Gartens durch das Tier zu erwarten.

Klagende und Beklagte sind jeweils Eigentümer einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus in einer kleinen Gemeinde am Bodensee. Der Garten wird gemeinsam genutzt, Sondernutzungsrechte gibt es keine. Eine der Familien kaufte für ihre elfjährige Tochter einen Bernhardinerwelpen, den sie frei im Garten laufen ließen. Das andere Eigentümerpaar, Eltern von zwei kleinen Kindern, wendete sich vor Gericht gegen die Hundehaltung.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht untersagt, den Hund generell im Garten laufen zu lassen – sei es frei oder angeleint. Das Landgericht Konstanz hatte diesen Beschluss aufgehoben, da keine Gründe für eine konkrete Beeinträchtigung durch den Hund genannt worden seien. Der Hund werde außerhalb des Grundstücks ausgeführt. Er werde geschult, seine Größe allein sei kein Indiz für die Gefährlichkeit.

Doch noch ist kein Verfahrensende in Sicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Beschluss des Landgerichts Konstanz wieder aufgehoben und die tierische Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen – nicht ohne einige grundsätzliche Anmerkungen: Bei der Abwägung der Interessen müsse berücksichtigt werden, dass es sich bei dem Tier um einen sehr großen Hund handele. Zwar habe der Hund noch nie jemanden gebissen. Doch schon aufgrund seiner Größe folge, dass er sich nicht unangeleint und ohne Aufsicht in einem Garten aufhalten dürfe, in dem kleine Kinder spielen. Dem könne nur dadurch begegnet werden, indem der Hund im Garten an einer höchstens drei Meter langen Leine gehalten und durch eine mindestens 16 Jahre alte Person begleitet werde.

Quelle: Pressemitteilung der Immowelt AG vom 07. August 2008

Hund an die Leine

Von 4doxx.de veröffentlicht in Ratgeber Recht / Keine Kommentare »

Wohnungseigentümer dürfen ihren Hunde nicht frei im Garten herumlaufen lassen, wenn die Eigentümergemeinsachft etwas dagegen hat. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Fall einer Familie entschieden, die ihren friedlichen Berner Sennenhund immer wieder in den Gemeinschaftsgarten ließ. Jetzt muss das Tier an die Leine. (Az. 14 Wx 22/08)

Quelle: finanztest Ausgabe August 2008

Wenn der Hund zum Wolf wird

Von 4doxx.de veröffentlicht in Hundenews / Keine Kommentare »

Junge Rehkitze und Hasen sind häufig Opfer wildernder Haushunde

“Gerissenes Kitz stirbt qualvoll”, “Wildernder Hunde hetzt Reh auf Straße”: Schlagzeilen wie diese häufen sich derzeit in der Lokalpresse. Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) bittet daher alle Hundehalter, mit ihren Vierbeinern auf den vorgesehenen Wegen zu bleiben. Denn zurzeit haben viele Wildtiere Nachwuchs. Dieser ist meist wehrlos und kann nicht schnell genug flüchten, wenn wildernde Haushunde die Spur aufnehmen. Vor allem frisch gesetzte Rehkitze und Hasenjungen werden leicht zu Opfern. weiterlesen »